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konkurrierende Zuständigkeit
In Bezug auf die schweren Menschenrechtsverletzungen im Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens seit 1991 gibt es konkurrierende Zuständigkeit der nationalen Gerichten und internationalen Tribunal; Diese konkurrierende Zuständigkeit, sollte jedoch unter dem Primat des internationalen Tribunals; in jedem Stadium des Verfahrens kann das internationale Tribunal die nationalen Gerichte, die Zuständigkeit des internationalen Tribunals aufzuschieben förmlich beantragen.
- Partie du discours : noun
- Secteur d’activité/Domaine : Militaire
- Catégorie : Maintien de la paix
- Company: Nations Unies
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Créateur
- Helma.K
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(Frankfurt, Germany)